Krisenvorsorgeliste (Deutschenliste)
Deutschenliste und Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die – auch nur vorübergehend – im Amtsbezirk des Konsulats leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß & 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im Online-Verfahren. Auch wenn vor Einführung des Online-Verfahrens bereits eine Registrierung erfolgt war, ist eine Neuanmeldung erforderlich, da die bisher manuell geführten Listen durch das neue Verfahren ersetzt werden. Mehr zum Thema finden Sie unter:
Krisenvorsorgeliste