Krisenvorsorgeliste (Deutschenliste)

Krisenstab Auswäertiges Amt

Deutschenliste und Krisenvorsorge

Alle Deutschen, die – auch nur vorübergehend – im Amtsbezirk des Konsulats leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß & 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.

Die Aufnahme in die Krisenvorsorgliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im Online-Verfahren. Auch wenn vor Einführung des Online-Verfahrens bereits eine Registrierung erfolgt war, ist eine Neuanmeldung erforderlich, da die bisher manuell geführten Listen durch das neue Verfahren ersetzt werden. Mehr zum Thema finden Sie unter:

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