Passangelegenheiten
Bei Verlust oder Diebstahl eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises, kann das Konsulat einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland ausstellen. Nach der Rückreise muss bei der zuständigen Passbehörde in Deutschland ein neuer Reisepass bzw. Personalausweis beantragt werden.
Vorzulegen sind folgende Unterlagen:
- Zwei biometriefähige Passfotos (siehe Informationsblatt weiter unten)
- Nachweis der Identität durch noch evtl. vorhandene Papiere, z.B.Führerschein, oder sonstige mit Lichtbild versehene Dokumente
- Bescheinigung (rumänisch: „Dovada“) über den Verlust des deutschen Ausweispapiers von der rumänischen Polizei, im Original mit 1 Fotokopie
- Gebühren: 21,00 Euro ( mit Zuschlag für Amtshandlung außerhalb der Dienstzeit gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 PassGebV: 29,00 Euro)
Anmerkung:
Das Konsulat behält sich vor, gegebenenfalls weitere Unterlagen zu verlangen.
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