Passangelegenheiten

Bei Verlust oder Diebstahl eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises, kann das Konsulat einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland ausstellen. Nach der Rückreise muss bei der zuständigen Passbehörde in Deutschland ein neuer Reisepass bzw. Personalausweis beantragt werden.

Vorzulegen sind folgende Unterlagen:

  • Zwei biometriefähige Passfotos (siehe  Informationsblatt weiter unten)
  • Nachweis der Identität durch noch evtl. vorhandene Papiere, z.B.Führerschein, oder sonstige mit Lichtbild versehene Dokumente
  • Bescheinigung (rumänisch: „Dovada“) über den Verlust des deutschen Ausweispapiers von der rumänischen Polizei, im Original mit 1 Fotokopie
  • Gebühren: 21,00 Euro ( mit Zuschlag für Amtshandlung außerhalb der Dienstzeit gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 PassGebV: 29,00 Euro)

Anmerkung:

Das Konsulat behält sich vor, gegebenenfalls weitere Unterlagen zu verlangen.

  • Gegebenenfalls ist es notwendig die Identität beziehungsweise die Staatsangehörigkeit des Antragstellers bei der zuständigen Passbehörde in Deutschland zu prüfen. Die Bearbeitungsdauer kann somit einige Tage betragen. Durch Ihre Mitwirkung (eigener Anruf bei Ihrer Passbehörde) kann sich die Bearbeitungsdauer deutlich verringern.

Wichtige Information der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Rumänien in Bezug auf die Ausstellung von deutschen Reisepässen ab dem 01.November 2007

Zum 01.11.2007 tritt ein neues deutsches Passgesetz in Kraft. Dieses sieht unter anderem vor, dass in deutschen Reisepässen (bordeauxroter Einband) auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen.

Details in der Download-Datei.

Passangelegenheiten

Hier finden Sie das Passantragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen.

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